1&1 E-Scooter jetzt mit 1&1 All-Net-Flat
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Das sind die Bedingungen, die Roller und Fahrer erfüllen müssen
E-Scooter müssen über eine Beleuchtung, zwei Bremsen, Licht und eine Klingel verfügen. Die Leistung darf maximal 500 Watt bzw. 1400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen betragen. Des Weiteren müssen die Fahrzeuge zwingend mindestens eine Geschwindigkeit von sechs und maximal 20 km/h haben, damit sie in diese Fahrzeugklasse fallen. Wichtig ist auch um einen E-Scooter fahren zu dürfen, muss man mindestens 14 Jahre alt sein und man benötigt auch keinen Führerschein. Ebenso wenig gibt es eine Helmpflicht, aber diese wäre durchaus ratsam. Gefahren werden dürfen die E- Scooter auf Radwegen. Ist kein Radweg vorhanden, muss man auf die Straße ausweichen. Das Fahren auf dem Gehweg ist verboten. Die E-Scooter dürfen vom Gesetz aus betrachtet kostenlos im öffentlichen Nahverkehr mitgenommen werden, was durchaus sinnvoll ist, da sie vor allem als Fortbewegungsmittel für die letzte Meile gedacht sind. So kann man den Arbeitsweg künftig beispielsweise per Bus und E-Scooter zurücklegen und sich so umweltfreundlicher fortbewegen. Als letzter und wichtiger Schritt fehlen nun noch eine Haftpflichtversicherung und das dazugehörige Kennzeichen. Bis die ersten Betriebserlaubnisse erteilt und somit auch die ersten E-Scooter fahren können, kann es gut zwei Wochen dauern. Hier gibt es die komplette Verordnung zum Nachlesen.
Der straßenzugelassene 1&1 E-Scooter von SoFlow
All diese Kriterien erfüllt der straßenzugelassene E-Scooter von SoFlow. Das praktische Fortbewegungsmittel ist jetzt als Top-Gadget für alle 1&1 Neukunden bei der Bestellung einer 1&1 All-Net-Flat oder eines 1&1 DSL Vertrages auswählbar. Nutzen Sie dieses Highlight für Ihren neuen Vertrag!
Die allgemeine Betriebserlaubnis für den E-Scooter von SoFlow, der innerhalb der 1&1 Vorteilswelt vermarktet wird, ist online beim Kraftfahrbundesamt einsehbar: P027: SO6 SoFlow SoFlow B.V.